Geburtstermin nach Monat
Geburtstermin Januar 2022
Alle Eckdaten für Geburten im Januar 2022, Sternzeichen, Empfängnis-Monat, Schulstart und Volljährigkeit, auf Basis der Naegele-Regel und der typischen Bundesland-Stichtage.
Sternzeichen im Januar
Steinbock oder Wassermann
Wechsel etwa am 20.01.
- Empfängnis ca.
- April 2021
- Schulstart
- September 2028
- Volljährigkeit
- 2040
Sternzeichen im Januar 2022
Im Januar fallen Geburten in zwei Sternzeichen-Bereiche: bis etwa zum 20.01. sind Babys Steinbock (22.12.-19.01.), danach Wassermann (20.01.-18.02.). Astrologische Übergänge können je nach Konstellation ein bis zwei Tage variieren, im Zweifel hilft ein astrologisches Geburtshoroskop mit Sekunden-genauer Geburtszeit.
Empfängnis & letzte Periode
Wer einen Geburtstermin im Januar 2022 hat, dessen Empfängnis liegt rechnerisch etwa im April 2021. Da die Naegele-Regel von 280 Tagen ab erstem Tag der letzten Periode ausgeht und der Eisprung im Schnitt 14 Tage später stattfindet, ergibt sich diese 9-Monats-Differenz. Wer rechnerisch ab dem ersten Tag der letzten Periode (LMP) zählt, kommt ebenfalls auf April 2021.
Schulstart und Volljährigkeit
Kinder, die im Januar 2022 geboren werden, kommen in den meisten Bundesländern im September 2028 in die Schule. Der Stichtag liegt in 14 von 16 Bundesländern beim 30.06., einige Länder haben abweichende Regelungen (Bayern: 30.09., Berlin: 30.09., Brandenburg: 30.09.). Die Volljährigkeit erreicht das Kind am entsprechenden Geburtstag im Jahr 2040.
Geburtstermin individuell berechnen
Falls du gerade dabei bist, deinen ET zu berechnen, hilft unser ET-Rechner: Er erlaubt die Eingabe per letzter Periode, Zykluslänge oder Eisprung-Datum und berücksichtigt individuelle Abweichungen vom Standard-28-Tage-Zyklus. Hintergrund zur Berechnungs-Methodik findest du auf der Methodik-Seite.
Hinweis zur Berechnung
Die hier angegebenen Empfängnis- und LMP-Monate sind statistische Näherungswerte (ET minus 9 Monate). Tatsächliche Befruchtungs- und Periodendaten können je nach Zykluslänge mehrere Tage abweichen. Schulstart- und Volljährigkeits-Daten basieren auf den gesetzlichen Stichtagen in den meisten Bundesländern, Sonderfälle (Rückstellung, vorzeitige Einschulung) sind möglich.